Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Nepper – Schnepper – Bauernfänger und Deutschland, wo sind deine Richter?Kapitalanlagebetrug und Schneeballsysteme
Kapitalanlagebetrug ist eine Form des Betruges, bei der die Täter eine gewinnträchtige Anlage am Kapitalmarkt versprechen und vortäuschen, um an das Geld der Opfer zu gelangen und sich daran zu bereichern.
Das klassische Kapitalanlagebetrugsmodell ist das Schneeballsystem, bei dem die angeblichen Erträge mit den Geldern neuer Opfer bezahlt werden. Eine Grauzone stellen viele Angebote im Umfeld des grauen Kapitalmarkts dar, wobei die Grenze zwischen exzessiv hohen Kosten einerseits und Betrug andererseits oft verschwimmen. Gemeint sind Anlageprodukte mit nachteilhaften Bedingungen und hohen Provisionsabzügen, die unbedarften Anlegern mit umstrittenen Vertriebsmethoden (Drückerkolonnen) aufgedrängt werden.
Vorätzliche Falschberatung aus Provisionsgier:
Falschberatung durch Anlageberater ergibt sich aus der Incentive-Superresponse-Tendenz ( zu deutsch: Anreizsensitivität). Dieser logische Denkansatz beschreibt die banale Tatsache, dass Menschen auf Anreize reagieren.
Anlageberater empfehlen Ihnen jene Finanzprodukte, für die sie eine oder die höchst Verkaufsprovision erhalten (Kickback).
Leider kennen zu viele Richter dieses “Naturgesetz” nicht, ansonsten hätten wir in Falschberatungsfällen längst eine Beweislastumkehr und nicht so oft Entscheidungen zu Lasten der falsch beratenen Anleger.
Kapitalanlagebetrug am Grauen Kapitalmarkt
Auf dem grauen Kapitalmarkt, der nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt, werden bundesweit jährlich die Ersparnisse und Altersvorsorgen von 100.000 Kleinsparern verbrannt. Bei Gesellschaftsbeteiligungen mit Einmaleinlagen und monatlichen Ratenzehlungen werden die Eilagen der ohnmächtigen Gesellschafter in “blindpools” gesteckt und nach und nach für hohe Nebenkosten, Provisionen und zur persönlichen Bereichung der Gründer genutzt. Oft werden Kapitalmarktprodukte mit für Anleger nachteiligen Regelungen und Provisionszahlungen auch als „legaler Betrug“ bezeichnet.
Staatlich gefördert wird der graue Kapitalmarkt und der Massenbetrug durch Rechtsgrundsätze, die den Schadenersatz bei Falschberatung oder Betrug behindern. So z.B, die absolute Verhährung von Schadenersatzansprüchen ohne Kenntis des Anlegers 10 Jahre nach Zeichnung.
Kapitalanlagebetrug und Schneeballsysteme
Beim Betrugsmodell des Schneeballsystems werden die Ausschüttungen aus den Einzahlungen neuer Investoren bezahlt, die man als Anleger selbst angeworben hat.
Der typische Anreiz beim Schneeballsystem liegt in einem hohen Profit, der durch ein einmaliges Investment erzielt werden soll. Im Anschluss soll das Produkt durch die Anleger selbst vertrieben werden. In vielen Fällen steckt hinter dem Produkt kein wirtschaftlich relevantes Produkt.
Schneeballsysteme kollabieren oft sehr rasch Ziemlich rasch, da zur Aufrechterhaltung des Systems auf jedem Level ein Mehrfaches an Neukunden gewonnen werden müssen.
Prospekthaftung
Anleger haben die Möglichkeit von Anbietern einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Vollständigkeit, Kohärenz und Widerspruchsfreiheit geprüften Verkaufsprospekt zu verlangen. Der Prospekt muss alle Angaben enthalten, die für eine Beurteilung des Emittenten und des angebotenen Produktes nötig sind.
Der Anwendungsbereich der Prospekthaftung im engeren Sinn ist erst dann eröffnet, wenn der Prospekt, auf Grund dessen ein Kapitalanleger den Prospektverantwortlichen in Anspruch nimmt, Grundlage der Anlageentscheidung gewesen ist. (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2005, Az: 8 U 330/04)
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